Veranstaltungen der DMK-Stiftung im Bugenhagensaal
Vortrag am Dienstag den 28.01.2025 - 19.00 Uhr
"Israel - mehr als ein politisches Thema"
mit Pfr. i.R. Johann Ubben
Stiftungsvortrag ISRAEL im Januar: Vortrag
Veranstaltungen der DMK-Stiftung im Bugenhagensaal
Vortrag am Dienstag den 28.01.2025 - 19.00 Uhr
"Israel - mehr als ein politisches Thema"
mit Pfr. i.R. Johann Ubben
Stiftungsvortrag ISRAEL im Januar: Vortrag
"Stiftungen sind wie Weinberge, in denen Jahr für Jahr Trauben reifen.Generationen von Winzern ernten Früchte von Reben, die vorausschauend in ertragreichen Böden geflanzt wurden." |
Die "DMK-Stiftung - Gemeinsames Leben" wurde im Jahr 2008 als rechtliche selbständige kirchliche Stiftung errichtet. Aufsichtsbehörde ist das Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Landeskiche in Braunschweig.
Die Stiftung bezweckt die diakonische und seelsorgerische Betreuung älterer und hilfsbedürftiger Menschen auf der Grundlage des biblischen Evangeliums. Die Verwirklichung des Zwecks gem. Satzung erfolgt insbesondere durch
Das Vermögen der Stiftung wächst durch Zuwendungen in den Vermögensstock (Zustiftung) oder durch Zuwendungen von Vermögenswerten (Spenden). Zustiftungen erhöhen den Vermögensstock und damit die Ertragskraft durch Zinsen. Spenden sind zur zeitnahen Verwendung bestimmt.
Bei Spenden an die Stiftung können Privatpersonen jährlich bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke geltend machen, Einzelunternehmen und Personengesellschaften 20% des Gesamtgewinns bzw. 4% der Summe der gesamten Umsätze und der im Wirtschaftsjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter (§ 10 Abs. 1 S. 1 EStG, § 9 Nr. 5 S. 1 GewSt).
Bei Zuwendungen in den Vermögensstock der Stiftung können Privatpersonen, Einzelunternehmen und Personengesellschaften auf Antrag im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungszeiträumen mit bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Mio. Euro als Sonderausgabe geltend machen (10b Abs.1 a EStG, 3 9 Nr. 5 S.3 GewStG). Diese Regelung gilt zusätzlich zum normalen Spendenabzug und für jeden Ehegatten.
Des Weiteren sind Zuwendungen an eine steuerprivilegierte Stiftung grundsätzlich von der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer befreit. Voraussetzung ist, dass der gemeinnützige Status der Stiftung zumindest zehn Jahre erhalten bleiben muss. Ansonsten entfällt die Steuerbefreiung der Übertragung rückwirkend.
Evangelische Bank eG
IBAN: DE68 5206 0410 0006 6024 44
BIC: GENODEF1EK1
Vorsitzender des Kuratoriums der DMK-Stiftung Telefon:05322-780780 |
Regelmäßige Veranstaltungen:
Sonntags/Feiertags:
10.00 Uhr Gottesdienst
ab 21.01.2025 Dienstag bis Freitag
8.30 Uhr Morgenandachten
ab 23.01.2025 Donnerstag - 17.00 Uhr
Bibel im Gespräch
Besondere Veranstaltungen
28.01.2025 - 19.00 Uhr
Israelvortrag - Pfr. Ubben
Sa 22. Februar 2025 - 17.00 Uhr
Gospelkonzert
Diakonissenmutterhaus
Bad Harzburg e.V.
Obere Krodostraße 30
38667 Bad Harzburg
Telefon: 05322 789-0
Telefax: 05322 789-179
E-Mail: info@dmk-harzburg.de