Veranstaltungen der DMK-Stiftung im Bugenhagensaal

Dienstag, 26.03.2024 - 19.00 Uhr

Vortragsabend mit A. Burkandt-Kilian

zum Thema: "Israel - wie heilig ist das Heilige Land?"

 

Info für 26.03.24: Vortrag Israel

 Fleyer DMK Stiftung Gemeinsames Leben

"Stiftungen sind wie Weinberge, in denen Jahr für Jahr Trauben reifen.

Generationen von Winzern ernten Früchte von Reben, die vorausschauend in ertragreichen Böden geflanzt wurden."

Die "DMK-Stiftung - Gemeinsames Leben" wurde im Jahr 2008 als rechtliche selbständige kirchliche Stiftung errichtet. Aufsichtsbehörde ist das Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Landeskiche in Braunschweig.

Die Stiftung bezweckt die diakonische und seelsorgerische Betreuung älterer und hilfsbedürftiger Menschen auf der Grundlage des biblischen Evangeliums. Die Verwirklichung des Zwecks gem. Satzung erfolgt insbesondere durch

  • die theologische und seelsorgerische Begleitung der Bewohner des Diakonissenmutterhauses Bad Harzburg e.V. und seiner Einrchtungen sowie der Schwestern des Mutterhauses durch Verkündigungsveranstaltungen und Einzelangebote.
  • Unterhalt der Pflege der Räume, die für diesen Dienst notwendig sind
  • Förderung der technischen Ausstattung und Materialbeschaffung, die diesem Zweck dienst sowie der Fananzierung des hierfür notwendigen Personals
  • Förderung der geistlich-theologischen Anliegen durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit

Das Vermögen der Stiftung wächst durch Zuwendungen in den Vermögensstock (Zustiftung) oder durch Zuwendungen von Vermögenswerten (Spenden). Zustiftungen erhöhen den Vermögensstock und damit die Ertragskraft durch Zinsen. Spenden sind zur zeitnahen Verwendung bestimmt.

 

Steuerrechtliche Aspekte

Bei Spenden an die Stiftung können Privatpersonen jährlich bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke geltend machen, Einzelunternehmen und Personengesellschaften 20% des Gesamtgewinns bzw. 4% der Summe der gesamten Umsätze und der im Wirtschaftsjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter (§ 10 Abs. 1 S. 1 EStG, § 9 Nr. 5 S. 1 GewSt).

Bei Zuwendungen in den Vermögensstock der Stiftung können Privatpersonen, Einzelunternehmen und Personengesellschaften auf Antrag im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungszeiträumen mit bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Mio. Euro als Sonderausgabe geltend machen (10b Abs.1 a EStG, 3 9 Nr. 5 S.3 GewStG). Diese Regelung gilt zusätzlich zum normalen Spendenabzug und für jeden Ehegatten.

Des Weiteren sind Zuwendungen an eine steuerprivilegierte Stiftung grundsätzlich von der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer befreit. Voraussetzung ist, dass der gemeinnützige Status der Stiftung zumindest zehn Jahre erhalten bleiben muss. Ansonsten entfällt die Steuerbefreiung der Übertragung rückwirkend.

 

Spendenkonto der DMK-Stiftung

Evangelische Bank eG

IBAN:  DE68 5206 0410 0006 6024 44

BIC:    GENODEF1EK1

Paestum

Vorsitzender des Kuratoriums der DMK-Stiftung
Pastor i.R. Johann Ubben

Telefon:05322-780780
ubbenharzburg@posteo.de

 

 

 

 

 

 

 

Regelmäßige Veranstaltungen:

Sonntags/Feiertags:

10.00 Uhr  Gottesdienst

Donnerstags       

17.00 Uhr  Bibel im Gespräch

Montag bis Freitag    

8.30 Uhr  Impuls zum Tag

 

Besondere Veranstaltungen:

11. bis 14.04.2024

Wochenendsingen mit dem evang. Sängerbund

26. bis 28.04.2024

Freundestreffen

06. bis 10.05.2024

Beten-Besinnen-Arbeiten (Arbeitsfreizeit)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



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Diakonissenmutterhaus
Bad Harzburg e.V.

Obere Krodostraße 30
38667 Bad Harzburg

Telefon: 05322 789-0
Telefax: 05322 789-179
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